EUtilities
Besondere Berechtigungen
Studierendenabfrage
Die Studierendenabfrage darf nur
- durch Institutsvorstände (Vorgesetzte)
- nur für 1 Sekretariatsstelle pro Kostenstelle (1 Person, auch bei geteilter Planstelle)
unter Angabe der AK-Nummer der empfangenden Sekretariatsstelle beantragt werden.
Studierende
- können sich selbständig einen Studienerfolgsnachweis im KUSSS ausdrucken (Amtssigniert) und an das Institut schicken
- sind zudem über k<matrikelnummer>@students.jku.at erreichbar
In allen anderen Fällen (weiterer Zugang / Ersatzkraft / keine Sekretariatsstelle) senden Sie bitte eine kurze Mail mit Ihrer Begründung direkt an vizerektor-lehre@jku.at.