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Besondere Berechtigungen

Studierendenabfrage

Die Studierendenabfrage darf nur

  • durch Institutsvorstände (Vorgesetzte)
  • nur für 1 Sekretariatsstelle pro Kostenstelle (1 Person, auch bei geteilter Planstelle)

unter Angabe der AK-Nummer der empfangenden Sekretariatsstelle beantragt werden.

Studierende

  • können sich selbständig einen Studienerfolgsnachweis im KUSSS ausdrucken (Amtssigniert) und an das Institut schicken
  • sind zudem über k<matrikelnummer>@students.jku.at erreichbar

In allen anderen Fällen (weiterer Zugang / Ersatzkraft / keine Sekretariatsstelle) senden Sie bitte eine kurze Mail mit Ihrer Begründung direkt an vizerektor-lehre@jku.at.